Absatz eins,Die theoretische Prüfung erstreckt sich auf folgende Fachgebietsgruppen:
- Ziffer einsAllgemeine Fachgebiete:
- Litera aVorschriften; Gewässerkunde,
- Litera bNavigation; Manövrieren und Führen des Fahrzeugs,
- Litera cBau und Stabilität des Fahrzeuges,
- Litera dSchiffsmaschinen,
- Litera eLaden und Löschen,
- Litera fVerhalten unter besonderen Umständen;
- Ziffer 2Zusätzliche Gegenstände für die Führung von Fahrzeugen unter Radar;
- Ziffer 3Zusätzliche Gegenstände für die Beförderung von Fahrgästen.
Die Prüfungsgegenstände für die einzelnen Befähigungsausweise sowie deren Zuordnung zu den einzelnen Prüfenden ergeben sich aus Anlage 22.