Absatz eins,Richtsatz 6 gilt für Standorte / Greenfield (Paragraph eins, Ziffer 7,) auf unbebauten Liegenschaften, die unmittelbar oder mittelbar im ausschließlichen Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen.
BGBl. II Nr. 454/2022
Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), mit der Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Liegenschaften und Objekten durch Leitungsrechte und Standortrechte festgelegt werden – Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022 (WR-V 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Richtsatz 6 – Standort / Greenfield
Paragraph 10,
- Absatz 2,Richtsatz 6 wird in Höhe von einmalig 10 200 Euro festgelegt.