Absatz eins,Richtsatz 7 gilt für Mobilfunkstandorte / Rooftop (Paragraph eins, Ziffer 8,) auf Gebäuden, die unmittelbar oder mittelbar im ausschließlichen Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen.
BGBl. II Nr. 454/2022
Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), mit der Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Liegenschaften und Objekten durch Leitungsrechte und Standortrechte festgelegt werden – Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022 (WR-V 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
Richtsatz 7 – Standort / Rooftop
Paragraph 11,
- Absatz 2,Richtsatz 7 wird in Höhe von einmalig 16 300 Euro festgelegt.