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BGBl. II Nr. 480/2022

kundgemacht 22.12.2022 RIS↗
Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die veterinärbehördliche Grenzkontrolle von Tieren, Waren und Gegenständen (Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 – VEVO 2022)
Kundmachung BGBl. II Nr. 480/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 (VEVO 2022) neu § 0↗RIS↗
§ 27neu
in Kraft ab 06.01.2023 · idF BGBl. II Nr. 480/2022 § 27↗RIS↗

4. Abschnitt
Veterinärbehördliche Grenzkontrolle

Grenzkontrolle

Paragraph 27,

  1. Absatz eins,Die Einfuhr und Durchfuhr von kontrollpflichtigen Sendungen ist nur über eine Grenzkontrollstelle zulässig, die den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1014 mit detaillierten Bestimmungen betreffend die Mindestanforderungen an Grenzkontrollstellen, einschließlich Kontrollzentren, und das Format, die Kategorien und die Abkürzungen, die bei der Auflistung der Grenzkontrollstellen und der Kontrollstellen zu verwenden sind, ABl. Nr. L 165 vom 21.6.2019, S 10, entspricht und für die jeweiligen Sendungsarten zugelassen ist.
  2. Absatz 2,Unbeschadet des Absatz eins, kann die Austrittskontrolle gemäß Paragraph 21, an jeder zugelassenen Grenzkontrollstelle erfolgen.
  3. Absatz 3,Für die Vornahme grenztierärztlicher Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr aus Drittstaaten in die Union führt das Bundesamt für Verbrauchergesundheit die österreichischen Grenzkontrollstellen entsprechend den Rechtsvorschriften der Union. Die österreichischen Grenzkontrollstellen sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit zu veröffentlichen.