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BGBl. II Nr. 481/2022

kundgemacht 22.12.2022 RIS↗
Frauenförderungsplan BMK
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Frauenförderungsplan BMK)
Kundmachung BGBl. II Nr. 481/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMK neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 23.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 481/2022 § 1↗RIS↗

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Grundsätze

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Gleichstellung und Chancengleichheit zu fördern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Bedienstete zu gewährleisten.
  2. Absatz 2,Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und Chancengleichheit sind von allen Bediensteten, insbesondere auch von allen Vorgesetzten, zu unterstützen.