BGBl. II Nr. 61/2022
EAG-Befreiungsverordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über die EAG-Kostenbefreiung und Kostendeckelung für Haushalte (EAG-Befreiungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Inkrafttreten
Paragraph 13,
Diese Verordnung tritt, soweit nichts anderes bestimmt wird, mit 1. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Befreiungsverordnung Ökostrom, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 237 aus 2012,, außer Kraft. Bis zur operativen Indienststellung der Einrichtung über den Datenaustausch gemäß Paragraph 7, dürfen durch die GIS die bisherigen Schnittstellenapplikationen weiterverwendet werden.