BGBl. II Nr. 66/2022
Frauenförderungsplan der Volksanwaltschaft
Kundmachung des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft betreffend den Frauenförderungsplan der Volksanwaltschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Beseitigung von Ungleichheiten
Paragraph 3,
Bestehende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen für Frauen und Männer, sowie strukturelle Rahmenbedingungen die zur Benachteiligung eines der Geschlechter führen, sind zu beseitigen.