Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 95/2022

kundgemacht 11.03.2022 RIS↗
Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice (Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 95/2022× zu Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft 01.05.2022 – 13.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 95/2022 · danach: BGBl. II Nr. 193/2026 § 1↗RIS↗

Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice

Paragraph eins,

  1. Absatz 2,In die Ausbildung im Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 eingetreten werden.
  2. Absatz 3,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Fachfrau/-mann für Bahnreise- und Mobilitätsservice) oder auf Wunsch des Lehrlings geschlechtsneutral (Fachkraft für Bahnreise- und Mobilitätsservice) zu bezeichnen.