Absatz eins,Das Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.
BGBl. II Nr. 95/2022
Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice (Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Fachgespräch
Paragraph 12,
- Absatz 2,Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz der zur Prüfung antretenden Person festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs der zur Prüfung antretenden Person zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
- Ziffer einsKundeninformation und -betreuung
- Ziffer 2Verkaufsgespräch
- Ziffer 3Beschwerde bzw. Reklamation
- Absatz 3,Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
- Ziffer einsfachliche Richtigkeit und Praxistauglichkeit
- Ziffer 2berufsspezifische Gesprächsführung bzw. Kundenorientierung
- Absatz 4,Das Fachgespräch soll für jede zur Prüfung antretende Person zumindest zehn Minuten dauern. Es ist nach 15 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung der zur Prüfung antretenden Person nicht möglich ist.