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BGBl. II Nr. 98/2022

kundgemacht 11.03.2022 RIS↗
Berufsfotografie-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Berufsfotografie (Berufsfotografie-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 98/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Berufsfotografie-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.2022 · idF BGBl. II Nr. 98/2022 § 1↗RIS↗

Lehrberuf Berufsfotografie

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Berufsfotografie ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Berufsfotografin oder Berufsfotograf) oder auf Wunsch des Lehrlings geschlechtsneutral (Fachkraft im Beruf Berufsfotografie) zu bezeichnen.