Absatz eins,Der Lehrberuf Oberflächentechnik ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
BGBl. II Nr. 99/2022
Oberflächentechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Oberflächentechnik (Oberflächentechnik-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Oberflächentechnik
Paragraph eins,
- Absatz 2,Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen allgemeinen Teil ist zumindest einer der folgenden Schwerpunkte auszubilden:
- Ziffer einsMechanische Oberflächentechnik,
- Ziffer 2Galvanik,
- Ziffer 3Pulverbeschichtung,
- Ziffer 4Emailtechnik,
- Ziffer 5Feuerverzinkung,
- Ziffer 6Dünnschicht- und Plasmatechnik.
- Absatz 3,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Oberflächentechniker bzw. Oberflächentechnikerin) oder auf Wunsch des Lehrlings geschlechtsneutral (Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik) zu bezeichnen.
- Absatz 4,Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.