BGBl. I Nr. 111/2022
Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes und des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 27aneu
Vereitelungshandlungen im Zusammenhang mit der Kontrolle bei Entsendung im Straßenverkehr
Paragraph 27 a,
Wer als Verkehrsunternehmer im Sinne des Paragraph 19 a, die erforderlichen Unterlagen entgegen Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 5, oder 6 nicht übermittelt, begeht unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Arbeitnehmer eine einzige Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 40 000 Euro zu bestrafen.