„öffentliche Stelle“:
- Litera ader Bund,
- Litera bEinrichtungen, die
- Sub-Litera, a, azu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind und
- Sub-Litera, b, bzumindest teilrechtsfähig sind und
- Sub-Litera, c, cüberwiegend vom Bund, von den Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden oder von anderen Einrichtungen finanziert werden oder hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Bund, von den Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden oder anderen Einrichtungen ernannt worden sind,
jedoch mit Ausnahme von Einrichtungen auf landesgesetzlicher Grundlage, und - Litera cVerbände, die sich aus zwei oder mehreren öffentlichen Stellen gemäß Litera a und b zusammensetzen;