eine Leistung für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes der Mutter nach den Paragraphen 3 und 5 des Mutterschutzgesetzes 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 221 in der jeweils geltenden Fassung, oder gleichartiger Rechtsvorschriften oder
BGBl. I Nr. 135/2022
Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und des Einkommensteuergesetzes 1988
Bundesgesetz, mit dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 34aufgehoben
Paragraph 34,
Kein Anspruch auf die Kleinkindbeihilfe besteht für die Zeit, für die ein Elternteil
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Betriebshilfe nach Paragraph 3, des Betriebshilfegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 359 aus 1982, in der jeweils geltenden Fassung, oder
- Ziffer 3das nach bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen gewährte Karenzurlaubsgeld oder
- Ziffer 4die nach bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen gewährte Teilzeitbeihilfe oder
- Ziffer 5eine gleichartige ausländische Beihilfe
bezieht.