Absatz eins,Zu Unrecht bezogene Kleinkindbeihilfe ist zurückzuzahlen.
BGBl. I Nr. 135/2022
Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und des Einkommensteuergesetzes 1988
Bundesgesetz, mit dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 37aufgehoben
Paragraph 37,
- Absatz 2,Der Antrag auf Gewährung der Kleinkindbeihilfe ist von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
- Absatz 3,Der Anspruch auf Kleinkindbeihilfe ist gemäß Paragraph 290, Absatz eins, Ziffer 10, der Exekutionsordnung nicht pfändbar.