BGBl. I Nr. 17/2022
Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes und des COVID-19-Gesetz-Armut
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5dgeändert
Mittel zur Bekämpfung COVID-19-bedingter-Armutsfolgen für Studierende
§ 5d.
Studierende, die auf Grund eines Bescheides der Studienbeihilfenbehörde für November 2021 Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, bekommen von der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich zur Studienbeihilfe oder zum Mobilitätsstipendium einen einmaligen Betrag von 150 300 Euro ausbezahlt, ohne dass es dafür eines eigenen Antrages bedarf.