Absatz eins,Während der gesamten Hauptverhandlung muss bei sonstiger Nichtigkeit ein Verteidiger des Betroffenen anwesend sein.
BGBl. I Nr. 223/2022
Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 434dneu
Besonderheiten der Hauptverhandlung
Paragraph 434 d,
- Absatz 2,Der Hauptverhandlung ist bei sonstiger Nichtigkeit für die gesamte Dauer ein Sachverständiger (Paragraph 430, Absatz eins, Ziffer 2,) beizuziehen.
- Absatz 3,Ist in der Hauptverhandlung, in der über die Unterbringung einer Person entschieden werden soll, entgegen Absatz eins, erster Satz kein Verteidiger anwesend oder ist dieser entgegen Absatz 2, kein Sachverständiger beigezogen, so ist sie zu vertagen (Paragraph 276,) und zu wiederholen (Paragraph 276 a, zweiter Satz).
- Absatz 4,Wird über mehrere Taten gleichzeitig erkannt und eine Unterbringung angeordnet, so ist im Urteil auszusprechen, welche Taten Anlass für die Unterbringung waren; die Unterbringung darf nur einmal angeordnet werden.