Absatz eins,Die Zweckzuschüsse gemäß Paragraph 3, Absatz eins, sind zweckgewidmet für den Bereich des modular abgestuften Versorgungsangebotes gemäß Absatz 2, für
- Ziffer einsdie Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen,
- Ziffer 2die Sicherstellung eines österreichweiten, bedarfsgerechten und flächendeckenden Aus- und Aufbaus,
- Ziffer 3die Sicherstellung des laufenden Betriebes,
- Ziffer 4die Finanzierung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen von nicht ehrenamtlich und ehrenamtlich tätigen Personen sowie
- Ziffer 5die Durchführung von Vorsorge- und Informationsgesprächen, insbesondere dem VSD Vorsorgedialog®.