BGBl. I Nr. 59/2022
Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec
Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec
Änderungen durch diese Kundmachung
Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Paragraph eins,
Die angeschlossene Vereinbarung in deutscher Sprache (Anlage 1) und französischer Sprache (Anlage 2) Anmerkung, nicht dokumentiert) ist von den in ihrem Artikel 1 genannten zuständigen Behörden und Trägern anzuwenden. Die in dieser Vereinbarung umschriebenen Ansprüche und Leistungen können ab dem in Artikel 32 dieser Vereinbarung genannten Zeitpunkt auf Grund dieses Bundesgesetzes geltend gemacht werden.