Absatz eins,Die Durchführung einer somatischen Gentherapie am Menschen unterliegt nicht den Vorschriften des römisch zwei. und römisch drei. Abschnittes dieses Bundesgesetzes.
BGBl. I Nr. 8/2022
Änderung des Arzneimittelgesetzes und des Gentechnikgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 78aufgehoben
Anwendung von Rechtsvorschriften
Paragraph 78,
- Absatz 2,Eine nach diesem Bundesgesetz durchgeführte klinische Prüfung gilt als klinische Prüfung nach dem Arzneimittelgesetz.