Absatz eins,Der Lehrberuf Kunststofftechnologie ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren eingerichtet.
BGBl. II Nr. 117/2023
Kunststofftechnologie-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Kunststofftechnologie (Kunststofftechnologie-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Kunststofftechnologie
Paragraph eins,
- Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Absatz eins, genannten Bezeichnung anzuführen.