Absatz eins,Der Lehrberuf Pharmatechnologie ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
BGBl. II Nr. 118/2023
Pharmatechnologie-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Pharmatechnologie (Pharmatechnologie-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Pharmatechnologie
Paragraph eins,
- Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß Absatz eins a, n, z, u, f, ü, h, r, e, n,