Absatz eins,Jene Bediensteten, die vor dem 1. Jänner 2022 einer Grundausbildung zugewiesen wurden, dürfen die Grundausbildung nach den Bestimmungen der zum Zeitpunkt der Zuweisung geltenden Bestimmungen abschließen.
BGBl. II Nr. 165/2023
Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereichs BMK
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereichs (GA VO-BMK 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Übergangsbestimmungen
Paragraph 14,
- Absatz 2,Die Übergangsbestimmungen für Bedienstete im Ressortbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2020,, vom Planstellenbereich des vormaligen Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus in die Personalhoheit des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übertragen wurden und der Grundausbildung vor dem 29. Jänner 2020 nach den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Grundausbildung im BMLFUW, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2017, zugewiesen wurden, sind mittels eigener Verordnung geregelt.