BGBl. II Nr. 18/2023
Zugangs- und Interoperabilitätsverordnung
Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) über den Zugang zu zugehörigen Einrichtungen und Zugangsberechtigungssystemen und die Interoperabilität von Digitalfernsehgeräten 2023 (Zugangs- und Interoperabilitätsverordnung – ZIV 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Kontrollübergabe bei Zugangsberechtigungssystemen
Paragraph 5,
Zugangsberechtigungssysteme müssen technisch so ausgelegt sein, dass sie die kostengünstige Kontrollübergabe gestatten und damit Betreibern auf lokaler oder regionaler Ebene die vollständige Kontrolle der Dienste ermöglichen, die solche Zugangsberechtigungssysteme nutzen.