Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
BGBl. II Nr. 18/2023
Zugangs- und Interoperabilitätsverordnung
Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) über den Zugang zu zugehörigen Einrichtungen und Zugangsberechtigungssystemen und die Interoperabilität von Digitalfernsehgeräten 2023 (Zugangs- und Interoperabilitätsverordnung – ZIV 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten- und Übergangsbestimmungen
Paragraph 9,
- Absatz 2,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der KommAustria über Bedingungen für Zugangsberechtigungssysteme und Anforderungen für die Interoperabilität von Fernsehgeräten und –diensten (ZIV) vom 16.03.2005 außer Kraft.
- Absatz 3,Auf vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bei der Regulierungsbehörde anhängige Verfahren findet die ZIV weiter Anwendung.