BGBl. II Nr. 186/2023
Auswahl-V 2023
Verordnung der Telekom-Control-Kommission (TKK) zur Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde – Auswahl-V 2023
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde (Auswahl-V 2023)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 3neu
Hinweis für das Normerzeugungsverfahren
Paragraph 3,
Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Kriterien und Ziele des Paragraph 15, Absatz 2 und 3 TKG 2021 besser mit einem wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren erfüllt werden, wurden unter Einhaltung der Bestimmung Paragraph 206, TKG 2021 öffentlich konsultiert.