BGBl. II Nr. 187/2023
Änderung der Studienbeitragsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Studienbeitragsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4ageändertAbs 1
Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages für ukrainische und iranische Staatsangehörige
§ 4a.
(1) Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2022, das Wintersemester 2022/23 und, das Sommersemester 2023 und das Wintersemester 2023/24 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.
(2) Studierenden mit iranischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2023 zu erlassen. Die iranische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.