BGBl. II Nr. 198/2023
Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank zur Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Aufsichtsrahmen
Paragraph 2,
Bei der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit wendet die Oesterreichische Nationalbank insbesondere die Empfehlungen des Rates der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) sowie des Ausschusses für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme (Committee on Payment and Market Infrastructures – CPMI) und des Technischen Ausschusses der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commission – IOSCO) an.