BGBl. II Nr. 198/2023
Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank zur Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Organisatorische Anforderungen
Paragraph 6,
Die Leitungsstrukturen eines Zahlungssystems sind klar und transparent zu regeln, haben die Sicherheit sowie Effizienz des Zahlungssystems zu fördern und die Stabilität des Finanzsystems im Allgemeinen zu unterstützen.