BGBl. II Nr. 203/2023
Pauschalfördermodell-Abwicklungsstelleverordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft betreffend die Festlegung einer Abwicklungsstelle für das Pauschalfördermodell nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (Pauschalfördermodell-Abwicklungsstelleverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Als Abwicklungsstelle für die Abwicklung des Energiekostenzuschusses als Pauschalfördermodell wird die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH festgelegt.