Netzverluste und Verlustenergiebeschaffung;
BGBl. II Nr. 276/2023
Clearinggebühr-Verordnung 2023
Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Clearinggebühr für die Erfüllung der Aufgaben eines Bilanzgruppenkoordinators festgesetzt wird (Clearinggebühr-Verordnung 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Befreiungen
Paragraph 4,
Die Umsätze der besonderen Bilanzgruppen (Sonderbilanzgruppen) sind von der Clearinggebühr befreit. Als Sonderbilanzgruppen gelten insbesondere Bilanzgruppen, die ausschließlich für folgende Zwecke eingerichtet sind:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Ökoenergie;
- Ziffer 3Strombörsen;
- Ziffer 4Betriebszwecke der Regelzonenführer.