das Erreichen der Sammelziele in der Höhe von mindestens 80% beginnend mit dem Jahr 2025 und mindestens 90% beginnend mit dem Jahr 2027,
BGBl. II Nr. 283/2023
Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über das Pfand für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall (Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeines
Ziele
Paragraph eins,
Ziele dieser Verordnung sind
- Ziffer eins
- Ziffer 2ein qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungsabfällen,
- Ziffer 3der Wiedereinsatz der Kunststoffrecyclate und von recyclierten Metallen in Getränkegebinden und
- Ziffer 4die Vermeidung des Litterings von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall.