BGBl. II Nr. 289/2023
Änderung der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung und der Übertragungsverordnung Land- und Forstwirtschaft
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung und die Übertragungsverordnung Land- und Forstwirtschaft geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 151geändertZ 3
… 5 unveränderte Absätze
12. Abschnitt
Bodenerhaltung (47-11)
Fördergegenstände
§ 151.
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Einsatz von Geräten mit ressourcenschonender Sonderausstattung, zB Tunnelsprühgeräte für Raumkulturen oder sensorgesteuerte Geräte, die nachweislich einer amtlichen Prüfung unterzogen und positiv bewertet wurden sowie Geräte zum Precision Farming,
2. Einsatz spezieller Techniken zum Erosionsschutz: Verwendung von spezifischen Materialien zur Bekämpfung von Erosion, weiters Bodenhygiene und Bodenverbesserung und
3. Einsatz von Düngung mit landwirtschaftlichen Abfällen (Kompost, Gründüngung und Komposttee) im Gewächshaus zur Reduzierung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Düngern.