Absatz eins,Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter ist jene Person, die nach der Geschäftseinteilung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen für die Ausbildung zuständig ist.
BGBl. II Nr. 311/2023
BEV-Grundausbildungsverordnung 2023
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Grundausbildung der Bediensteten im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 2023 (BEV-Grundausbildungsverordnung 2023 – BEV-GA-V 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Ausbildungsleitung, Lehrbeauftragte und Mentoring
Paragraph 3,
- Absatz 2,Als Vortragende (Lehrbeauftragte) sind entsprechend qualifizierte Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen bzw. qualifizierte externe Vortragende heranzuziehen.
- Absatz 3,Für die Dauer der Grundausbildung wird den Bediensteten von der Ausbildungsleitung unter Mitwirkung der Führungskraft eine geeignete Mentorin oder ein geeigneter Mentor für die Begleitung, Unterstützung und praktische Hilfe zur Seite gestellt. Die Ausübung der Funktion erfolgt freiwillig.