Absatz eins,Die Basisausbildung beginnt mit dem Dienstantritt und umfasst die Vermittlung jener Kenntnisse, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Eine strukturierte Einarbeitung innerhalb der ersten Monate nach dem Dienstantritt soll eine rasche Integration in die Arbeitsprozesse gewährleisten. Die Einarbeitung umfasst insbesondere
- Ziffer einsdie Unterweisung durch die Führungskraft sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Unterlagen,
- Ziffer 2die Einschulung in EDV-Anwendungen und
- Ziffer 3Grundlagen in den Bereichen Dienst- und Besoldungsrecht, Dienstethos und sprachlich sensibilisierte Kommunikation.