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BGBl. II Nr. 311/2023

kundgemacht 19.10.2023 RIS↗
BEV-Grundausbildungsverordnung 2023
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Grundausbildung der Bediensteten im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 2023 (BEV-Grundausbildungsverordnung 2023 – BEV-GA-V 2023)
Kundmachung BGBl. II Nr. 311/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

BEV-Grundausbildungsverordnung 2023 (BEV-GA-V 2023) neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 20.10.2023 · idF BGBl. II Nr. 311/2023 § 7↗RIS↗

Theoretische Ausbildung

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
    1. Ziffer eins
      die allgemeine theoretische Ausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB), sowie
    2. Ziffer 2
      eine individuelle Schwerpunktausbildung.
  2. Absatz 2,Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1/v1 und A2/v2, welche im technischen Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 172 Unterrichtseinheiten und besteht aus:

 

Unterrichtseinheiten

VAB Basislehrgang v1/v2 (bzw. Basislehrgang für rechtskundige Mitarbeitende)

80

VAB Wahlmodul aus dem Bereich Soft Skills

7

Individuelle Schwerpunktausbildung

84

Gesamt

172

  1. Absatz 3,Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1/v1 und A2/v2, welche im Verwaltungs- bzw. Support-Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 144 Unterrichtseinheiten und besteht aus:

 

Unterrichtseinheiten

VAB Basislehrgang v1/v2 (bzw. Basislehrgang für rechtskundige Bedienstete)

80

VAB Wahlmodul aus dem Bereich Soft Skills

7

Individuelle Schwerpunktausbildung

56

Gesamt

144

  1. Absatz 4,Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3/v3, welche im technischen Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 120 Unterrichtseinheiten und besteht aus:

 

Unterrichtseinheiten

VAB Basislehrgang v3/v4

64

Individuelle Schwerpunktausbildung

56

Gesamt

120

  1. Absatz 5,Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3/v3, welche im Verwaltungs- bzw. Support-Bereich verwendet werden, sowie A4/v4 beträgt insgesamt mindestens 92 Unterrichtseinheiten und besteht aus:

 

Unterrichtseinheiten

VAB Basislehrgang v3/v4

64

Individuelle Schwerpunktausbildung

28

Gesamt

92

  1. Absatz 6,Die einzelnen Module der individuellen Schwerpunktausbildung werden gemäß der in Paragraph 2, formulierten Zielsetzung für jede auszubildende Person anhand der Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes im Ausbildungsplan individuell festgelegt. Die Module umfassen vorwiegend Seminare (mit oder ohne Prüfung), welche vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, der Verwaltungsakademie des Bundes oder in begründeten Ausnahmefällen einem externen Bildungsanbieter durchgeführt werden.