Absatz eins,Eine individuelle Verbrauchserfassung bzw. Fernablesbarkeit ist kosteneffizient gemäß Paragraphen 54 und 55 EEffG, wenn die erzielbaren Energiekosteneinsparungen gemäß Paragraph 5, die anfallenden Mehrkosten gemäß Paragraph 6, übersteigen.
BGBl. II Nr. 321/2023
Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über die technische Machbarkeit und kosteneffiziente Durchführbarkeit bei der individuellen Verbrauchserfassung (Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung – EEff-IVEV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Beurteilung der Kosteneffizienz
Paragraph 4,
- Absatz 2,Die erzielbaren Energiekosteneinsparungen und anfallenden Mehrkosten sind auf einen Zeitraum von fünf Jahren, die dem Beurteilungszeitpunkt folgen, zu berechnen.