BGBl. II Nr. 327/2023
Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Evangelische Kirche
Paragraph eins,
Der in Paragraph 20, Absatz eins, Litera a, des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, Bundesgesetzblatt Nr. 182 aus 1961,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 166 aus 2020,, genannte Betrag wird, beginnend mit dem 1. Oktober 2022, auf 1 602 720 Euro erhöht.