Quotenregelung: automationsunterstütztes System, das die prozentuelle Einreichung von Abgabenerklärungen zu bestimmten Abgabeterminen bis zum Ablauf der in Paragraph 134 a, Absatz eins, BAO festgelegten Frist vorsieht; sie ist nur auf Abgabepflichtige, die von einem Vertreter gemäß Ziffer 2, vertreten werden, anwendbar.
BGBl. II Nr. 370/2023
Quotenregelungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Quotenregelung gemäß § 134a BAO näher konkretisiert wird (Quotenregelungsverordnung – QuRV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Begriffsbestimmungen
Paragraph eins,
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Vertreter: berufsmäßige Parteienvertreter und berechtigte Revisionsverbände (Paragraph 19, GenRevG 1997).
- Ziffer 3Berufsmäßige Parteienvertreter:
- Litera ain das Verzeichnis der ordentlichen Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (Paragraph 173, Absatz eins, Ziffer eins, WTBG 2017) eingetragene Berufsberechtigte; Zweigstellen eines Berufsberechtigten gemäß Paragraph 74, WTBG 2017 gelten als eigenständige berufsmäßige Parteienvertreter;
- Litera bin das Verzeichnis der Notare eingetragene Notare (Paragraph 134, Absatz 2, Ziffer eins, NO in Verbindung mit Paragraph 2, der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1928,), die für diese bestellten Substitute (Paragraph 119, NO) und die durch die Notariatskammer genehmigten Notar-Partnerschaften (Paragraph 22, Absatz 2, NO);
- Litera cin die Liste der Rechtsanwälte eingetragene Rechtsanwälte (Paragraph 5, RAO), in die Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften eingetragene Rechtsanwalts-Gesellschaften (Paragraph eins a, RAO) und in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte eingetragene europäische Rechtsanwälte (Paragraphen 9, ff EIRAG).
- Ziffer 4Quotenerklärung: Abgabenerklärung(en) gemäß Paragraph 134, Absatz eins, BAO eines vertretenen Abgabepflichtigen, dessen Steuernummer von einem Vertreter (Ziffer 2,) zur Quotenregelung (Ziffer eins,) angemeldet wurde. Diese können Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung der Einkünfte und/oder Umsatzsteuererklärungen sein. Einkommensteuererklärungen, mit denen ausschließlich Einkünfte im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 4, EStG 1988 erklärt werden, für die die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben wurde oder zu erheben gewesen wäre, können nicht Quotenerklärungen sein. Ist der Abgabepflichtige verpflichtet, unter einer Steuernummer mehr als eine Abgabenerklärung einzureichen, besteht die Quotenerklärung aus:
- Litera ader Einkommensteuerklärung und der Umsatzsteuererklärung oder
- Litera bder Körperschaftsteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung oder
- Litera cder Abgabenerklärung für die Feststellung der Einkünfte und der Umsatzsteuererklärung.
- Ziffer 5Abberufung: Aufforderung des Finanzamts an den Vertreter, die Quotenerklärung (Ziffer 4,) innerhalb einer bestimmten Frist einzureichen; sie ist eine nur das Verfahren betreffende Verfügung (Paragraph 244, BAO) und kann vollautomatisiert erfolgen.