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BGBl. II Nr. 386/2023

kundgemacht 15.12.2023 RIS↗
Elektrotechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Elektrotechnik (Elektrotechnik-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 386/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Elektrotechnik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 10neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 386/2023 § 10↗RIS↗

Fachliche Kompetenzbereiche in den Spezialmodulen

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Zum Erwerb der beruflichen Kompetenzen, werden die jeweils folgenden Berufsbilder der Spezialmodule in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
  2. Absatz 2,Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen der Spezialmodule angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte bis zum Ende des vierten Lehrjahres zu vermitteln.