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BGBl. II Nr. 389/2023

kundgemacht 15.12.2023 RIS↗
Kosmetik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Kosmetik (Kosmetologie) (Kosmetik-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 389/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Kosmetik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.02.2024 · idF BGBl. II Nr. 389/2023 § 1↗RIS↗

Lehrberuf Kosmetik (Kosmetologie)

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Kosmetik (Kosmetologie) ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist die Lehrberufsbezeichnung gemäß der in Absatz eins, genannten Bezeichnung anzuführen.