Absatz eins,Der Lehrberuf Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren eingerichtet.
BGBl. II Nr. 390/2023
Kosmetik-Fußpflege-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) (Kosmetik-Fußpflege-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie)
Paragraph eins,
- Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Absatz eins, genannten Bezeichnung anzuführen.