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BGBl. II Nr. 415/2023

kundgemacht 22.12.2023 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 415/2023× zu Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes×

Änderungen durch diese Kundmachung

Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes 11 § 0↗RIS↗
§ 16aufgehoben
in Kraft 02.07.2019 – 22.12.2023 · idF BGBl. II Nr. 177/2019 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 415/2023 § 16↗RIS↗

              Außerkrafttreten

Paragraph 16,

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.