BGBl. II Nr. 418/2023
Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung, der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, der Unternehmerprüfungsordnung und der Wertpapiervermittlungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Allgemeine Prüfungsordnung, die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, die Unternehmerprüfungsordnung und die Wertpapiervermittlungsverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertlit b
Anmeldung zur Unternehmerprüfung
§ 1.
Der Anmeldung zur Unternehmerprüfung sind anzuschließen
a) Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens,
b) der Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr, sofern die Person gemäß § 4 Abs. 2 zur Entrichtung verpflichtet ist.
Schlagworte