Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 418/2023

kundgemacht 27.12.2023 RIS↗
Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung, der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, der Unternehmerprüfungsordnung und der Wertpapiervermittlungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Allgemeine Prüfungsordnung, die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, die Unternehmerprüfungsordnung und die Wertpapiervermittlungsverordnung geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 418/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung 11 § 0↗RIS↗
§ 5geändertAbs 5 (neu)
in Kraft 21.09.2022 – 27.12.2023 · idF BGBl. II Nr. 116/2022 · danach: BGBl. II Nr. 418/2023 § 5↗RIS↗
in Kraft ab 28.12.2023 · idF BGBl. II Nr. 418/2023 § 5↗RIS↗
… 4 unveränderte Absätze
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 5.
(1) Diese Verordnung tritt 6 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten der in Abs. 1 genannten Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung), BGBl. II Nr. 140/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 112/2006, außer Kraft, soweit in den Abs. 3 und 4 nicht anderes bestimmt wird.
(3) Personen, die spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit der Ausbildung an einem nach den bisherigen Vorschriften eingerichteten Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung begonnen haben, können den Befähigungsnachweis weiterhin nach der in Abs. 2 genannten Verordnung erbringen.
(4) Personen, die spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung mit einer Ausbildung gemäß § 1 Z 2 lit. a der in Abs. 2 genannten Verordnung begonnen haben, können den Befähigungsnachweis weiterhin nach der in Abs. 2 genannten Verordnung erbringen.
(5) § 4 samt Überschrift der Verordnung BGBl. II Nr. 116/2022 tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Meister- und Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetzes außer Kraft.
Schlagworte
Lebensberatung