Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
BGBl. II Nr. 430/2023
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Paragraph 2,
- Absatz 2,Sie ist auf die Gebühren für jene Tätigkeiten anzuwenden, welche nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind.