BGBl. I Nr. 128/2023
Änderung des Bundesgesetzes über die „Stiftung Forum Verfassung“
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die „Stiftung Forum Verfassung“ geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
Inkrafttreten
§ 15.
(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juli 2023 in Kraft. Für das Jahr 2023 reduziert sich der in § 5 Abs. 1 genannte jährliche Betrag um die Hälfte.
(2) Der Titel, § 8 Abs. 6 und § 9 Abs. 3 sowie Abs. 7 bis 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 128/2023 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Überschrift vor der Paragraphenüberschrift zu § 1 außer Kraft.