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BGBl. I Nr. 130/2023

kundgemacht 15.11.2023 RIS↗Parlament↗
Änderung der Nationalrats-Wahlordnung 1992, der Europawahlordnung, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, des Volksabstimmungsgesetzes 1972 und des Volksbefragungsgesetzes 1989
Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, die Europawahlordnung, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 130/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Volksbefragungsgesetz 1989 (VBefrG) 3 § 0↗RIS↗
§ 12geändertAbs 2
in Kraft 01.07.1989 – 31.12.2023 · idF BGBl. Nr. 356/1989 · danach: BGBl. I Nr. 130/2023 § 12↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. I Nr. 130/2023 § 12↗RIS↗
… 5 unveränderte Absätze
§ 12.
(1) Der Stimmzettel ist ungültig, wenn
1. ein anderer als der amtliche Stimmzettel zur Abgabe der Stimme verwendet wurde, oder
2. der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derart beeinträchtigt wurde, daß aus ihm nicht unzweideutig hervorgeht, ob der Stimmberechtigte mit „ja“ oder „nein“ gestimmt hat, oder welchen der beiden Lösungsvorschläge er angekreuzt hat, oder
3. überhaupt keine Kennzeichnung des Stimmzettels vorgenommen wurde, oder
4. die zur Abstimmung gelangte Frage, sowohl mit „ja“ als auch mit „nein“ beantwortet wurde, oder beide alternativen Lösungsvorschläge angekreuzt worden sind, oder
5. aus dem vom Stimmberechtigten angebrachten Zeichen oder der sonstigen Kennzeichnung nicht unzweideutig hervorgeht, ob er mit „ja“ oder „nein“ stimmen wollte, oder für welchen Lösungsvorschlag der Stimmberechtigte stimmen wollte.
(2) Leere oder abgesehen vom Aufdruck gemäß § 64 Abs. 1 NRWO beschriftete Stimmkuverts zählen als ungültige Stimmzettel.
(3) Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf den amtlichen Stimmzetteln angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hiedurch nicht einer der vorangeführten Ungültigkeitsgründe ergibt. Im Stimmkuvert befindliche Beilagen aller Art beeinträchtigen die Gültigkeit des amtlichen Stimmzettels nicht.