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BGBl. I Nr. 132/2023

kundgemacht 15.11.2023 RIS↗Parlament↗
Ehrenzeichengesetz und Änderung des Militärauszeichnungsgesetzes 2002
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundes-Ehrenzeichen sowie das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst (Ehrenzeichengesetz – EhrenzeichenG) erlassen wird und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 132/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Ehrenzeichengesetz (EhrenzeichenG) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. I Nr. 132/2023 § 1↗RIS↗

1. Abschnitt
Allgemeines

Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmung

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt die Verleihung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, für besondere Verdienste um die Allgemeinheit sowie für Verdienste um Wissenschaft und Kunst.
  2. Absatz 2,Die Verleihung erfolgt ausschließlich an natürliche Personen.
  3. Absatz 3,Unter „Ehrenzeichen“ sind alle in diesem Bundesgesetz geregelten Auszeichnungen zu verstehen. Gelten Bestimmungen nicht für alle Ehrenzeichen, wird deren konkrete Bezeichnung verwendet.