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BGBl. I Nr. 14/2023

kundgemacht 24.02.2023 RIS↗Parlament↗
Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz sowie Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) erlassen und das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 14/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz neu § 0↗RIS↗
§ 3aneu
in Kraft ab 25.02.2023 · idF BGBl. I Nr. 14/2023 § 3a↗RIS↗

Datenabfragen

Paragraph 3 a,

  1. Absatz eins,Die die Wohn- und Heizkostenzuschüsse gemäß Paragraph eins, Absatz 2 und Förderungen gemäß Paragraph eins, Absatz 4, abwickelnden Stellen sind zum Zweck der Überprüfung der Förderbarkeit der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers zur Transparenzportalabfrage gemäß Paragraph 32, Absatz 6, des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2012,, der Daten von Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerbern und den mit den Förderungswerberinnen bzw. den Förderungswerbern im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berechtigt.
  2. Absatz 2,Zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung der Förderverfahren, insbesondere der Feststellung oder Überprüfung der Voraussetzungen, der Förderwürdigkeit und der Höhe einer Leistung, der Sicherstellung einer hohen Datenqualität, der Kontrolle eines rechtmäßigen Leistungsbezugs sowie allfälliger Rückforderungen, sind die abwickelnden Stellen ermächtigt, nachstehende Daten der förderwerbenden bzw. fördernehmenden Person sowie der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen automationsunterstützt aus dem Zentralen Melderegister zu erheben und zu verarbeiten, wobei die Abfrage auch eine Verknüpfungsabfrage im Sinn des Paragraph 16 a, Absatz 3, des Meldegesetzes 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 9 aus 1992,, nach dem Kriterium des Wohnsitzes umfasst:
    1. Ziffer eins
      Familien- und Vorname,
    2. Ziffer 2
      Geburtsdatum und
    3. Ziffer 3
      Adressdaten.